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/ Natur und Umwelt / Wasserrahmenrichtlinie

Leistungsbeschreibung

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie hat es sich zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung mit ausreichend gutem Trinkwasser zu versorgen. Dafür ist nicht nur eine Verschlechterung der Gewässer zu vermeiden, sondern bis zum Jahre 2015 zuzüglich möglicher Verlängerungen (2021 und 2027) aktiv ein guter Zustand zu erreichen. Das gilt für das Grundwasservorkommen ebenso wie für die Oberflächengewässer. Der gute Zustand wird in der Wasserrahmenrichtlinie näher definiert.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie wurde das deutsche Wasserrecht weiterentwickelt, wonach bisher schon die Gewässer so weit wie möglich in einem natürlichen oder zumindest naturnahen Zustand belassen oder in einen solchen zurückversetzt werden sollen. Mit der Wasserrahmenrichtlinie wird die Wasserwirtschaft jetzt über Verwaltungsgrenzen und über politische Grenzen hinaus an die Einzugsgebiete der größten europäischen Gewässer ausgerichtet. Im Portal "Flussgebiete NRW" wird die Umsetzung in den einzelnen Flussgebieten auf Landesebene abgewickelt (Organisation, Information, Mitwirkung, Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage

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