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/ Tankstellen

Leistungsbeschreibung

Tankstellen sind Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender Stoffe (z. B. Diesel, Benzin, Super). Sie müssen so betrieben werden, dass eine Schädigung der Umwelt nicht zu befürchten ist.
Die Anlagenteile einer Tankstelle (Behälter und Abfüllplatz) sind je nach Größe und Art des Einbaus (oberirdisch oder unterirdisch im Erdreich) vor Inbetriebnahme, wiederkehrend alle 2,5 bzw. 5 Jahre  und im Rahmen der Stilllegung von einem anerkannten Sachverständigen überprüfen zu lassen. Ferner besteht für alle unterirdischen Anlagen sowie oberirdische Anlagen mit einem Nutzvolumen von mehr als 10 m³ die Fachbetriebspflicht.

Ansprechpunkt

Werner Wenker
Telefon: 02 55 1 / 69 -14 12
 

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