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Leistungsbeschreibung
Die Anlagenteile einer Tankstelle (Behälter und Abfüllplatz) sind je nach Größe und Art des Einbaus (oberirdisch oder unterirdisch im Erdreich) vor Inbetriebnahme, wiederkehrend alle 2,5 bzw. 5 Jahre und im Rahmen der Stilllegung von einem anerkannten Sachverständigen überprüfen zu lassen. Ferner besteht für alle unterirdischen Anlagen sowie oberirdische Anlagen mit einem Nutzvolumen von mehr als 10 m³ die Fachbetriebspflicht.
Ansprechpunkt
Telefon: 02 55 1 / 69 -14 12