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/ Zulassung von Lebensmittelbetrieben

Leistungsbeschreibung

Zulassung von Betrieben, die mit Lebensmitteln und Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen
Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in den Verkehr bringen, bedürfen einer Zulassung nach EU-Recht. Die Aufnahme einer zulassungspflichtigen Tätigkeit darf erst erfolgen, wenn das Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde.

Zulassungspflichtige Tätigkeiten:

  • Schlachten
    Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob das selbst gewonnene Fleisch ausschließlich über die eigene Ladentheke, über eine oder mehrere Filialen oder über andere Gewerbetreibende vermarktet wird. Betriebe mit eigener Schlachtung sind für diese Tätigkeit zulassungspflichtig.
  • Zerlegung
    und/oder Verarbeitung (auch Verarbeitung von ganz oder teilweise vorgefertigten Komponenten oder auch kompletten Fertigmahlzeiten sog. Convenience Produkte)
    und die Abgabe an andere Gewerbetreibende, wenn die abgegebene Menge mehr als 1/3 der eigenen Produktion an Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Fleisch, Fleischzubereitungen, Geflügelfleisch, Milch, Fisch, Eier und Eiprodukte und andere tierische Lebensmittel) beträgt.
  • Abgabe an Filialen
    Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen/Küchen die andere auch eigene Betriebsstätten beliefern
    .

Nicht zulassungspflichtig sind Betriebe, die nicht selbst schlachten und alle Produkte über die eigene Ladentheke und direkt an den Endverbraucher abgeben.

Rechtsgrundlage

Formulare

Ansprechpunkt

Amt39@kreis-steinfurt.de

Tel.: 02551 69 2905

 

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