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/ Gewerblicher Güterkraftverkehr

Leistungsbeschreibung

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht  als 3,5 Tonnen haben. Gewerblicher Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig!

Es gibt zwei Arten von Erlaubnissen für den Güterkraftverkehr. Neben der deutschlandweit gültigen Erlaubnis für den Güterkraftverkehr gibt es die EU-Gemeinschaftslizenz, die zur Durchführung des Güterkraftverkehrs auf dem Gebiet der Europäischen Union berechtigt. Der Kreis Steinfurt liegt im Grenzgebiet zu den Niederlanden, so dass die Beantragung der EU-Gemeinschaftslizenz empfohlen wird.

Die Erteilungsvoraussetzungen, das Erteilungsverfahren und die Gebühren sind sowohl für die nationale Erlaubnis wie auch für die EU-Gemeinschaftslizenz identisch.

Unternehmen und Personen, die den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausüben wollen, müssen über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Deutschland verfügen, eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung nachweisen und die persönliche Zuverlässigkeit belegen.

Für das Gebiet des Kreises Steinfurt ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt als Genehmigungsbehörde sowohl für die Erteilung der nationalen Erlaubnisse (deutschlandweit) wie auch für die Erteilung der EU-Gemeinschaftslizenzen (europaweit) für den gewerblichen Güterkraftverkehr zuständig.

Rechtsgrundlage

  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) 
  • EG Verordnung Nr. 1071/2009 und 1072/2009
  • Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
  • Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)

Weiterführende Informationen

Weitere ausführlichere Informationen erhalten Sie unter Straßenverkehrsamt, Aufgaben & Dienstleistungen, Verkehrslenkung, Gewerblicher Güterkraftverkehr.
 

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