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/ Gefahrgut

Leistungsbeschreibung

Gefährliche Güter sind auf Autobahnen zu befördern.

Für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter (entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3, z.B. Benzin und Gas) auf Fahrwegen außerhalb des Autobahnnetzes hat der Kreis Steinfurt auf seinem Gebiet  als Straßenverkehrsbehörde entsprechende Fahrwege zu bestimmen, die von Gefahrguttransporten benutzt oder nicht benutzt werden dürfen.

Hierzu hat der Kreis Steinfurt eine Allgemeinverfügung erlassen, in der das sogenannte Positiv- und Negativnetz im Kreisgebiet Steinfurt aufgeführt ist.

Das Positivnetz umfasst insbesondere die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen auf dem Gebiet des Kreises Steinfurt wie auch einige Gemeindestraßen.

Im Negativnetz werden explizit Strecken ausgewiesen, die nicht befahren werden dürfen. Hierzu zählen einige Abschnitte der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie die Gemeindestraßen.

Sofern eine Lieferstelle außerhalb der Autobahnen bzw. außerhalb des Positivnetzes der Allgemeinverfügung im Kreis Steinfurt angefahren werden muss, muss hierfür beim Kreis Steinfurt als Straßenverkehrsbehörde eine sogenannte Fahrwegbestimmung beantragt werden.

Rechtsgrundlage

  • Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB)

  • Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich des Kreises Steinfurt

Erforderliche Unterlagen

Die Beantragung für die sogenannte Fahrwegbestimmung außerhalb der Autobahnen bzw. außerhalb des Positivnetzes der Allgemeinverfügung im Kreis Steinfurt kann formlos erfolgen, jedoch sind folgende Angaben zwingend erforderlich:

  • Angaben zum Antragsteller
  • Bezeichnung der beförderten gefährlichen Güter
  • Beladestelle
  • Entladestelle
  • Vorschlag über den geplanten Fahrweg
  • Beförderungsart
  • Zeitraum
  • durchschnittliche Beförderungsmengen
  • Anzahl der Beförderungen

Die Fahrwegbestimmung wird vom Kreis Steinfurt als Straßenverkehrsbehörde für eine einzelne Fahrt oder bei vergleichbaren Sachverhalten für eine begrenzte oder unbegrenzte Zahl von Fahrten innerhalb einer bestimmten Zeitspanne von höchstens drei Jahren schriftlich bestimmt.


Kosten

  • Genehmigung für 1 Jahr/einzelne Fahrt
    • 40,00 €
  • Genehmigung für 3 Jahre
    • 75,00 €

 

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