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/ Jagdschein

Leistungsbeschreibung


Wer die Jagd ausübt, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber im Bereich der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Der Kreis Steinfurt ist als Untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung. Hierzu zählt auch das Ausstellen von Jagdscheinen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ordnungsamtes des Kreises Steinfurt.


 

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