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/ Jagdwesen

Leistungsbeschreibung


Die Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) geregelt.

Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet (Eigenjagdbezirk oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk) wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Um die Jagd auszuüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der nach Bestehen der Jägerprüfung ausgestellt werden kann.

Die Untere Jagdbehörde des Kreises Steinfurt ist zuständig für die Durchführung der Jägerprüfung, die Ausstellung von Jagdscheinen und fast allen Belangen, die mit der Jagd zusammenhängen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ordnungsamtes des Kreises Steinfurt.

 

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