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Leistungsbeschreibung
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei (auch an Privatgewässern) ausüben möchte, muss Inhaber eines Fischereischeines sein und die Erlaubnis des Fischereiberechtigen für das jeweilige Gewässer (Fischereierlaubnisschein) besitzen. Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist, bis auf wenige im Landesfischereigesetz genannte Ausnahmen, die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung. Die Fischerprüfung ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Fischereibehörde abzulegen (das sind in NRW die Kreise und kreisfreien Städte).