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/ Trinkwasser

Leistungsbeschreibung

Trinkwassergewinnung

Oberflächenwasser ist wegen Einflüssen und Einträgen aus der Luft nur schwer als Trinkwasser aufzubereiten, so dass Grundwasser für die Versorgung der Bevölkerung zu bevorzugen ist. Im Allgemeinen ist es von Natur aus durch den Boden besser geschützt als Oberflächenwasser. Jedoch reicht das Grundwasser allein im Kreis Steinfurt nicht mehr aus, um den Bedarf der Bevölkerung zu decken, weil in vielen Gegenden die Böden (Ton, Lehm, Fels) eine Grundwasserförderung ausschließen. Um so wichtiger ist es, die nutzbaren Vorkommen langfristig zu erhalten.

Mit wasser- und bodenkundlichen Kenntnissen werden die optimalen Brunnenstandorte für die öffentliche Wasserversorgung ermittelt und das zugehörige Einzugsgebiet durch eine Verordnung, die so genannte Wasserschutzgebietsverordnung, unter Schutz gestellt. Das hat zur Folge, dass Tätigkeiten, die Einfluss auf das Grundwasser haben können, verboten oder nur unter Einschränkungen zugelassen sind. Das gilt zum Beispiel auch für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Im Einzelnen sind diese Regelungen in der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung aufgelistet und erläutert. Während die Bezirksregierung Münster die Verordnungen erlässt, obliegt es dem Kreis Steinfurt als Untere Wasserbehörde dafür zu sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden.

Ansprechpunkt

Werner Wenker
Telefon: 0 25 51/69 14 12 und 0 54 82/70 34 53

 

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