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/ Schornsteinfeger

Leistungsbeschreibung


Die Tätigkeit der Schornsteinfeger wird im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) geregelt. Zweck des Gesetzes ist es, die Feuersicherheit (Betriebs- und Brandsicherheit) von Feuerstätten und Abgasanlagen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe zu erhalten, sowie den Umweltschutz und die Energieeinsparung zu berücksichtigen. Im Interesse dessen hat der Staat bestimmt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen in welchen Zeiträumen gereinigt und/oder überprüft werden müssen.

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