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/ Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen (§ 18 KrWG)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Gewerbetreibender oder als gemeinnützige Organisation beabsichtigen, Abfälle (z.B. in Form von Metallschrott oder Altkleidern) von Privathaushalten im Kreisgebiet zu sammeln, müssen Sie dies drei Monate vor der Aufnahme beim Kreis Steinfurt anzeigen ( Formular: Anzeige nach § 18 KrWG).

Ansprechpunkt

Herr Königkrämer
Telefon: 0 25 51/69 14 88

Frau Vidal oder Frau Veltmann
Telefon: 0 25 51/69 14 90
 

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