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/ Gewerblicher Umgang mit Tieren

Leistungsbeschreibung

Tiertransporte

Für den gewerblichen Transport von Tieren ist eine Erlaubnis erforderlich. Sie wird nur erteilt, wenn  die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen wurden. Gewerbliche Tiertransporte führen beispielsweise Viehhändler mit eigenen Fahrzeugen durch. Diesen wird die Erlaubnis im Rahmen der Zulassung der Viehhandlung erteilt. Aber auch Spediteure, die Vieh im Auftrag von Händlern transportieren, sind gewerbliche Tiertransporteure. Die Fahrer müssen sachkundig im Transport von Tieren sein und dieses durch eine Sachkundebescheinigung nachweisen. Die Sachkundebescheinigung wird  auf Antrag ausgestellt, wenn die Sachkunde durch erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang erworben wurde und durch eine theoretische und praktische Prüfung nachgewiesen worden ist.
Anträge hierzu können über das Wirtschaftsserviceportal NRW gestellt werden. 

Schlachtungen

Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Für das Schlachten, Ruhigstellen und Betäuben von landwirtschaftlichen Nutztieren im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die auf Antrag ausgestellt werden kann.

 Tierzucht

Wer Tiere - ausgenommen sind landwirtschaftliche Nutztiere - gewerbsmäßig züchten will, benötigt hierzu eine Erlaubnis. Auch hobbymäßig betriebene Tierzuchten können unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnispflichtig sein.

 Tierhandel

Der gewerbsmäßige Handel mit Tieren ist ohne Erlaubnis verboten.

Weitere Informationen

Rechtsgrundlage

Formulare

 

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