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Leistungsbeschreibung
Für Abfälle, die außerhalb von privaten Haushalten anfallen, kommen zum Teil besondere Anforderungen zum Tragen. So müssen diese Abfälle getrennt werden und der Verbleib unter Umständen nachgewiesen werden. Auch beim Transport und beim Vermitteln von Abfällen bestehen besondere Anforderungen.
Die Gewerbeabfallverordnung macht Vorgaben für die Trennung bei gewerblichen Siedlungsabfällen und bei Bau- und Abbruchabfällen. Danach müssen zum Beispiel Abfälle wie Papier, Pappe, Kunststoffe, Metalle, Glas, Bioabfälle, Holz und Restmüll voneinander getrennt werden. Teilweise müssen diese Abfälle dem Kreis Steinfurt im Rahmen der Abfallentsorgungssatzung (PDF; 263 KB) überlassen werden.
Bitte beachten Sie die Anforderungen aus der Nachweisverordnung, die wir in unserem Merkblatt zum Nachweisverfahren (PDF; 198 KB) zusammengefasst haben.
Ansprechpunkt
Telefon: 0 25 51/69 14 90