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/ Wasserentnahme

Leistungsbeschreibung

Das Entnehmen von Wasser aus Oberflächengewässern oder aus dem Grundwasser ist eine Gewässerbenutzung, für die grundsätzlich eine Erlaubnis gem. § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu beantragen ist.

Erlaubnisfrei ist beispielsweise die Entnahme von Grundwasser für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für den privaten Haushalt, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck (kleinere Grundwasserhaltungen bei Bauvorhaben). Wenn Grundwasser zur Trinkwasserversorgung entnommen wird, muss das Wasser regelmäßig nach der Trinkwasserverordnung untersucht werden. In diesem Fall ist das Gesundheitsamt zu unterrichten.

Eine Erlaubnis ist aber erforderlich für das Entnehmen von Wasser z.B. für Gewerbe- und Industriebetriebe, für Gärtnereien, für Gaststätten und zur Speisung von Fischteichen. Erlaubnisse werden grundsätzlich befristet (in der Regel für 10 Jahre).

Für einen Antrag verwenden Sie einfach das Formular (PDF, 65 KB), aus dem sich auch die erforderlichen Unterlagen ergeben. Bei einer Fördermenge über 600.000 m³/Jahr ist der Antrag jedoch an die Bezirksregierung Münster zu richten.

Die Gebühren richten sich nach Menge und Verwendungszweck und betragen mindestens 200 EURO.

Ansprechpunkt

Werner Wenker
Telefon: 0 25 51/69 14 12 und 0 54 82/70 34 53
 

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