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/ Altlastenkataster

Leistungsbeschreibung

Der Kreis Steinfurt ist durch die Bodenschutzgesetzgebung verpflichtet, ein Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten sowie ein Verzeichnis über schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen, das sogenannte „Altlastenkataster" zu führen.
Das Altlastenkataster beruht auf Nachforschungen und Untersuchungen von Altstandorten, Altlablagerungen und altlastenverdächtigen Flächen. So liegen für die erfassten Flächen viele Informationen vor, wie zum Beispiel die Lage und Größe der Fläche (Flur, Flurstück), Untersuchungsergebnisse des Bodens, der Bodenluft oder des Grundwassers, eventuell durchgeführte Sanierungen und die Nutzungsgeschichte. Grundstücke, bei denen durch entsprechenden Untersuchungen oder Sanierungen alle Altlastenverdachtsmomente ausgeräumt wurden, werden mit entsprechenden Vermerken im Altlastenkataster als „Nachrichtlich erfasste Flächen" weiter aufgeführt.

Der Kreis Steinfurt ist befugt, Daten, Tatsachen oder Erkenntnisse über Altablagerungen, Altstandorte und Verdachtsflächen folgenden Personen mitzuteilen:

  1. Grundstückseigentümern und anderen Nutzungsberechtigten (bei Mietern oder Pächtern muss ein Mietvertrag oder ein Pachtvertrag vorgelegt werden)
  2. Dritten, die ein berechtigtes Interesse an den Daten nachweisen (Kaufinteressenten und Investitionsinteressenten, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte; ein Berechtigungsnachweis oder eine Vollmacht ist erforderlich).

Um Übermittlungsfehler zu verhindern, erfolgt eine Auskunft aus dem Altlastenkataster grundsätzlich schriftlich.
- Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster (PDF 238 KB)

Ansprechpunkt

Michael  Heuer
Telefon: 0 25 51/69 14 14
 

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