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/ Erdwärme

Leistungsbeschreibung

Der Bau und Betrieb von Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und anderen Wärmepumpen ist nach Wasserrecht immer erlaubnispflichtig, auch wenn letztlich kein Wasser entnommen wird, denn die Bohrung kann bis ins Grundwasser hinein gehen. Für einen Antrag verwenden Sie einfach das Formular (PDF, 234 KB), aus dem sich auch die erforderlichen Unterlagen ergeben.

Die Gebühren richten sich nach der Leistung der Anlage und betragen mindestens 100 EURO.

Bitte beachten Sie, dass jeder Bohrbeginn auch dem Geologischen Dienst NRW  mindestens zwei Wochen im voraus angezeigt werden muss. Weiterhin sind Bohrungen, die mehr als 100 m in den Boden eindringen, zusätzlich der Bergbehörde mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Die Bohrfirma und der verantwortliche Bohrgeräteführer müssen über die notwendige Sachkunde verfügen.

Ansprechpunkt

Werner Wenker

Telefon: 0 25 51/69 14 12 und 0 25 51/69 34 53

 

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