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/ Regenwasser / Niederschlagswasser

Leistungsbeschreibung

In Nordrhein-Westfalen ist es gesetzlich vorgeschrieben, Regenwasser und anderes Niederschlagswasser bei neueren Grundstücken vorrangig vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Bei privaten Grundstücken kommt eine ortsnahe Beseitigung allerdings nur in Betracht, wenn die Gemeinde zustimmt.

Die ortsnahe Versickerung dient insbesondere dem Hochwasserschutz. Aus ökologischen Gründen empfiehlt es sich, einer Versickerung in den Boden Vorrang vor der Einleitung in ein Gewässer einzuräumen. Damit soll erreicht werden, dass Niederschlagswasser möglichst ortsnah dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt wird.

Es gibt folgende Möglichkeiten, das Regenwasser sowohl von Wohn- als auch von Betriebsgrundstücken versickern zu lassen:
  • Flächenversickerung über die "belebte Bodenzone"
  • Muldenversickerung über die "belebte Bodenzone"
  • Mulden-Rigolenversickerung
  • Rigolenversickerung

Die Reihenfolge dieser Versickerungsarten ist gleichwohl auch eine ökologische Rangfolge. Die mit Mikroorganismen "belebte" Bodenzone besitzt ein gutes Reinigungsvermögen, so dass die im Regenwasser in relativ geringer Menge enthaltenen Schmutzstoffe zurückgehalten und biologisch abgebaut werden können.

Grundlage für die Planung von Versickerungsanlagen ist das Arbeitsblatt DWA - A138 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), allerdings kostenpflichtig.

Erlaubnis

Die "ungezielte Einleitung" von Regenwasser über die "belebte Bodenzone" in den Untergrund stellt keine Gewässerbenutzung im wasserrechtlichen Sinne dar. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist folglich für die Flächenversickerung nicht erforderlich.

Für alle anderen aufgeführten Verfahren ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Steinfurt zu beantragen (§ 10 Wasserhaushaltsgesetz). Ein Antrag soll alle Angaben und Pläne (Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen) enthalten, die notwendig sind, um die Auswirkungen auf das Gewässer beurteilen zu können. Verwenden Sie dazu einfach unser Formular (PDF, 500 KB).

Die Gebühren richten sich nach der Menge und betragen mindestens 200 EURO.

Ansprechpunkt

Werner Wenker

Telefon: 0 25 51/69 14 12

 

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