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/ Luft und Lärm - Immissionen

Leistungsbeschreibung

Der Kreis Steinfurt ist unter anderem für die Luftreinhaltung und den Lärmschutz zuständig.Dies gilt insbesondere für Genehmigungen und die Überwachung in den Bereichen Landwirtschaft, Nahrungsmittelverarbeitung, Energie (einschl. Windkraft- und Biogasanlagen) sowie weitere gewerbliche Anlagen, für die eine Genehmigungs- bzw. Überwachungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz besteht.
Unser Ziel ist es, Emissionen von gewerblichen Anlagen im gesetzlichen Rahmen und nach dem Stand der Technik zu minimieren, damit es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen, Belästigungen oder gesundheitlichen Beschwerden im Wohnumfeld dieser Anlagen und für die Umwelt allgemein kommt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson für den jeweiligen Bereich. Für Grundsatzfragen wenden Sie sich bitte an die unten stehende Ansprechperson.

Ansprechpunkt

Dr. Rolf Winters
Telefon: 0 25 51/ 69 14 13
 

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