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/ Teiche, Gewässerausbau

Leistungsbeschreibung

Das Herstellen oder Verändern von Gewässern, also der Gewässerausbau, ist einerseits landschaftsrechtlich als Eingriff in Natur und Landschaft, andererseits wasserwirtschaftlich für die Umwelt von Bedeutung. Das gilt sowohl für künstliche Entwässerungsgräben als auch für natürliche Fließgewässer, für stehende Gewässer, Teichanlagen, Regenrückhaltebecken und für die Gewinnung von Bodenschätzen im Grundwasserbereich.

Genehmigungspflicht

Jegliche Maßnahmen, die ein Gewässer verändern, sind daher genehmigungspflichtig (§ 68 Wasserhaushaltsgesetz) und erfordern möglicherweise einen Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft. Bei größeren Maßnahmen ist eine Umweltverträglichkeitspüfung und ein aufwändigeres Planfeststellungsverfahren notwendig.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Ansprechpunkt

Werner Wenker
Telefon: 0 25 51/69 14 12

 

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