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⇑ / Teiche, Gewässerausbau
Leistungsbeschreibung
Das Herstellen oder Verändern von Gewässern, also der Gewässerausbau, ist einerseits landschaftsrechtlich als Eingriff in Natur und Landschaft, andererseits wasserwirtschaftlich für die Umwelt von Bedeutung. Das gilt sowohl für künstliche Entwässerungsgräben als auch für natürliche Fließgewässer, für stehende Gewässer, Teichanlagen, Regenrückhaltebecken und für die Gewinnung von Bodenschätzen im Grundwasserbereich.
Genehmigungspflicht
Jegliche Maßnahmen, die ein Gewässer verändern, sind daher genehmigungspflichtig (§ 68 Wasserhaushaltsgesetz) und erfordern möglicherweise einen Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft. Bei größeren Maßnahmen ist eine Umweltverträglichkeitspüfung und ein aufwändigeres Planfeststellungsverfahren notwendig.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.Ansprechpunkt
Werner Wenker
Telefon: 0 25 51/69 14 12