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/ Bundesimmissionsschutzgesetz - Genehmigungsverfahren

Leistungsbeschreibung

Im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz werden alle Belange aus dem Bereich Umwelt (Lärm, Luft, Wasser, Abfall usw.) geprüft.
Einen Überblick über den allgemeinen Verfahrensablauf inklusive der dazugehörigen behördlichen Fristen finden Sie links in dem Ablaufschema (Schaubild: hier). Für weiterführende Informationen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpersonen (Themenbereich 4).

Ansprechpunkt

Dr. Rolf Winters
Telefon: 0 25 51/69 14 13
 

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