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/ Vormundschaft und Pflegschaft

Leistungsbeschreibung

Wenn Eltern oder Elternteile aufgrund persönlicher oder familiärer Probleme die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr selbst tragen können, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder Pfleger. Zum Vormund kann eine Privatperson, ein Berufsvormund, ein Verein oder die Vormundschaft der Städte oder Kreise bestellt werden. Der Vormund hat dann das Recht und die Pflicht, das Kind oder den Jugendlichen zu beraten, zu unterstützen und wie Eltern Entscheidungen zu seinem Wohl zu treffen.

Bei einer Pflegschaft werden den Eltern durch richterliche Anordnung nur einzelne Aufgabenbereiche der elterlichen Sorge entzogen, z.B. Aufenthalt, Gesundheit, schulische und behördliche Angelegenheiten und das Recht Hilfen zur Erziehung zu beantragen.

Kinder und Jugendliche haben zu ihrem Vormund oder Pfleger regelmäßigen Kontakt und werden an Entscheidungen je nach Reife beteiligt.

Ansprechpunkt

Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung


Name Funktion

Zimmer in

Telefon
Frau Hauenherm Sachgebietsleiterin

Steinfurt

02551 / 69 23 11
Frau Konermann Vormundschaften,
Pflegschaften
Arbeitsgruppenleitung
Tecklenburg 0 25 51 / 69 34 14
Vormundschaften,
Pflegschaften
Tecklenburg
0 25 51 / 69 34 84

Vormundschaften, Pflegschaften
Tecklenburg

0 25 51 / 69 34 15

Vormundschaften, Pflegschaften
Tecklenburg
0 25 51 / 69 34 16
Herr Christenhusz Vormundschaften,
Pflegschaften
Steinfurt 0 25 51 / 69 23 53
Vormundschaften, Pflegschaften
Steinfurt
0 25 51 / 69 23 51
Frau Meyering Vormundschaften, Pflegschaften Steinfurt 0 25 51/ 69 23 50
Vormundschaften, Pflegschaften
Steinfurt
0 25 51 / 69 23 52


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