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Leistungsbeschreibung
Genehmigung
Derartige Anlagen sind sowohl wasserwirtschaftlich als auch landschaftsrechtlich genehmigungspflichtig (§ 22 Landeswassergesetz). Zuständig für die Genehmigung solcher Anlagen an Gewässern I. und II. Ordnung (Ems, Dortmund-Ems-Kanal, Mittellandkanal) ist die Bezirksregierung Münster. Für alle anderen Gewässer ist der Kreis Steinfurt als Untere Wasserbehörde zuständig.
Die Gebühr für Anlagen an Gewässern richtet sich nach dem Baukostenwert und beträgt mindestens 100 Euro.
Ansprechpunkt
Werner Wenker
Telefon: 0 25 51/69 14 12 und 0 25 51/69 3453