Dienstleistungen A-Z

Alle Leistungen von A-Z
 

Hier geht es zur Online-Terminreservierung für bestimmte Bereiche der Kreisverwaltung!

/ Anlagen am Gewässer

Leistungsbeschreibung

Die Errichtung oder Veränderung von Anlagen in und an Gewässern kann störende Einwirkungen auf den Wasserabfluss und auf die Ökologie des Gewässers haben. Zu solchen Anlagen zählen Brücken, Wegedurchlässe, Düker, Wehre, Einfriedungen, Versorgungsleitungen sowie Gebäude, Stützmauern, aber auch Baum- und Strauchanpflanzungen.

Genehmigung

Derartige Anlagen sind sowohl wasserwirtschaftlich als auch landschaftsrechtlich genehmigungspflichtig (§ 22 Landeswassergesetz). Zuständig für die Genehmigung solcher Anlagen an Gewässern I. und II. Ordnung (Ems, Dortmund-Ems-Kanal, Mittellandkanal) ist die Bezirksregierung Münster. Für alle anderen Gewässer ist der Kreis Steinfurt als Untere Wasserbehörde zuständig.

Die Gebühr für Anlagen an Gewässern richtet sich nach dem Baukostenwert und beträgt mindestens 100 Euro.

Ansprechpunkt

Werner Wenker

Telefon: 0 25 51/69 14 12 und 0 25 51/69 3453

 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.