Dienstleistungen A-ZLeistungsbeschreibungAuch in die Kanalisation darf nicht jedes Abwasser ohne weiteres eingeleitet werden. Das trifft im Kreis Steinfurt vornehmlich auf mineralölhaltiges Abwasser aus Werkstätten, aus Waschanlagen oder von Tankflächen, für belastetes Abwasser aus der Textil- oder Chemieindustrie und für amalgamhaltiges Abwasser aus Zahnarztpraxen zu. Solche Abwässer müssen in speziellen Abscheidern vorbehandelt werden und dürfen in die öffentliche Kanalisation nur mit Genehmigung eingeleitet werden, der sogenannten Indirekteinleitungsgenehmigung. AnsprechpunktWerner Wenker
Telefon: 0 25 51/69 14 12 und 0 54 82/70 34 53 |