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Leistungsbeschreibung
In vielen Bereichen außerhalb von Siedlungsgebieten ist ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation wegen der großen Entfernungen oftmals nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar. Hier kann die Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage erfolgen.
Die Baugrundsätze können Sie dem Merkblatt zu Kleinkläranlagen entnehmen. Bei der Bauausführung sind insbesondere folgende technischen Regeln zu beachten:
- DIN 4261 und
- das Merkblatt 3 (Abwasserbeseitigung im Außenbereich) und das Merkblatt 23 (Abwasserbehandlung in Pflanzenkläranlagen) , zu bestellen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Genehmigung von Kleinkläranlagen
Abwasserteiche und bepflanzte Bodenfilter sind als Abwasserbehandlungsanlage genehmigungspflichtig. Nicht genehmigungspflichtig sind Kleinkläranlagen mit Bauartzulassung (Festbett-, SBR- und Tropfkörperanlagen), es sei denn, vorhandene selbsthergestellte Mehrkammerbehälter werden nachgerüstet.
In jedem Falle ist aber das Versickern des gereinigten Abwassers oder das Einleiten in ein Gewässer erlaubnispflichtig. Für einen Antrag verwenden Sie dazu einfach unser Formular (PDF; 272 KB), aus dem sich auch die notwendigen Unterlagen ergeben. Beachten Sie bitte auch das Merkblatt zu Kleinkläranlagen (PDF; 101 KB). Die Gebühren betragen mindestens 200 EURO.
Ansprechpunkt
Telefon: 0 25 51/69 14 12 und 0 54 82/70 34 53