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⇑ / Sonstige gewerbliche Anlagen nach der 4. BImSchV
Leistungsbeschreibung
Ob ein Betrieb, ein Betriebsbereich oder eine Anlage in den Regelungsbereich der genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz fällt, können Sie aus dem Anhang der 4. BImSchV ersehen.
Fragen dazu richten Sie bitte an die Ansprechperson mit dem Aufgabenbereich, der Ihren gewerblichen Bereich abdeckt.
Ansprechpunkt
Dr. Rolf Winters
Telefon: 0 25 51/69 14 13