Dienstleistungen A-Z
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Leistungsbeschreibung
Der Kreis Steinfurt erteilt Personen, die
- Immobilien oder
- Darlehen vermitteln möchten oder als
- Bauträger
- Baubetreuer auftreten möchten, eine Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung.
Nähere Informationen zum Makler- und Bauträgergewerbe erhalten Sie hier.
Weiterhin obliegt dem Kreis Steinfurt als Kreisordnungsbehörde, unzuverlässigen Gewerbetreibenden die weitere Ausübung des Gewerbes zu untersagen (Gewerbeuntersagung).