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/ Gewerbeangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Für die allgemeinen gewerberechtlichen Angelegenheiten (Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen oder -abmeldungen) ist die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsämter Ihrer Stadt bzw. Gemeinde gegeben. Bei Fragen aus diesem Bereich wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Der Kreis Steinfurt erteilt Personen, die
  • Immobilien oder
  • Darlehen vermitteln möchten oder als
  • Bauträger
  • Baubetreuer auftreten möchten, eine Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung.

Nähere Informationen zum Makler- und Bauträgergewerbe erhalten Sie hier.

Weiterhin obliegt dem Kreis Steinfurt als Kreisordnungsbehörde, unzuverlässigen Gewerbetreibenden die weitere Ausübung des Gewerbes zu untersagen (Gewerbeuntersagung).
 
Den "Kleinen Ratgeber für handwerkliche Gewerbeanmeldungen" erhalten Sie hier.
 

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