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/ Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen für die Umschreibung eines außerhalb des Kreises Steinfurt gemeldeten Fahrzeugs mit Halterwechsel folgende Unterlagen:

  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Verfahren)
  • den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Eintrag im Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I oder letzter Prüfbericht)
  • einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • bei Fahrzeugzulassungen auf minderjährige Personen müssen das Ausweisdokument des Kindes sowie die Vollmacht und der Ausweis eines der beiden Elternteile vorgelegt werden
  • das Original-Ausweisdokument des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
  • die Fremdkennzeichen müssen zur Entwertung mitgebracht werden, soweit noch zugelassen
  • Vordruck Antrag auf Zulassung/Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat
    Das SEPA-Lastschriftmandat ist in jedem Fall von der Fahrzeughalterin/ dem Fahrzeughalter selbst zu unterschreiben. Die Unterschrift des Halters auf einer Vollmacht genügt nicht, um eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer zu erteilen! Sofern die Kfz-Steuer durch eine andere Person gezahlt werden soll, ist zwingend neben der Unterschrift des Halters auch die Unterschrift des Zahlers auf dem SEPA-Lastschriftmandat notwendig. 

 

Weiterführende Informationen

Hinweis für Gewerbetreibende/Firmen:

Bei einer Einzelfirma sind die aktuelle Gewerbeanmeldung oder - soweit vorhanden - der aktuelle Handelsregisterauszug und das Original-Ausweisdokument des Firmeninhabers vorzulegen.

Handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist neben dem Original-Ausweisdokument einer der Gesellschafter die Gewerbeanmeldung oder der Gesellschaftervertrag vorzulegen.

Bei juristischen Personen des Privatrechts (zum Beispiel GmbH, KG, AG) sind der aktuelle Handelsregisterauszug oder die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen!

 

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