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/ Artenschutz

Leistungsbeschreibung

Viele Tier- und Pflanzenarten sind durch die Zerstörung oder Verschlechterung ihrer Lebensräume und durch direkte Verfolgung durch den Menschen in ihrem Bestand bedroht. Der gesetzliche Artenschutz umfasst daher zwei Aufgabenbereiche:

1) Schutz der heimischen, wildlebenden Tiere und Pflanzen
... im privaten Bereich:

  • Arten in und am Haus wie in Siedlungen lebende Vogel- und Fledermausarten, Steinmarder, Maulwurf oder Hornissen, Hummeln und Wildbienen
  • Verletzte, kranke oder tote Fundtiere
  • Hügelbauende Waldameisen
  • Pflanzenarten, die entweder gar nicht (z. B. Orchideen, Enziane) oder nur für den privaten Eigenbedarf (z. B. Pilze, Bärlauch, sonstige Wildblumen) gesammelt werden dürfen.

... bei Planungs- und Zulassungsverfahren
und
... Artenschutz in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

2) Überwachung des Handels und der Haltung besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten

Dies betrifft im privaten und gewerblichen Bereich

  • den Erwerb, Verkauf, Besitz und die Haltung geschützter Arten
  • den Erwerb, Verkauf oder Besitz von Erzeugnissen (z. B. Handtaschen, Schnitzereien), toten Exemplaren oder Teilen geschützter Arten (auch Urlaubsmitbringsel)
  • Herkunftsnachweise, Melde- und Kennzeichnungspflicht

Weitere Informationen und Formulare zu Haltung und Handel finden Sie hier

Ansprechpunkt

Hildegard Röckener
Telefon: 0 25 51/69 14 32

Dr. Birgit Jedrzejek
Telefon: 0 25 51/69 14 33
 

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