Dienstleistungen A-Z
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⇑ / Eingriffe in Natur und Landschaft / Eingriffsregelung
Leistungsbeschreibung
- Bauleitplanung, Flächennutzungs- und Bebauungsplan
- Bauen im Außenbereich
- Straßen-, Wege- und Schienenbau
- Teich- und Gewässerausbauten
- Leitungsbau
- Abgrabungen von Bodenschätzen
- Umwandlung von Wald
- Beseitigung von Gehölzen (Alleen, Baumreihen
Deshalb wird die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt eingeschaltet, die zunächst prüft, ob der Eingriff vermeidbar ist. Andernfalls sorgt sie dafür, dass die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft möglichst gering bleiben. Dazu kann auch ein ökologischer Ausgleich oder Ersatz notwendig sein (sogenannte Eingriffs-Ausgleichs-Regelung). Die Naturschutzstiftung des Kreises unterstützt bei der Umsetzung derartiger Maßnahmen. Eine fehlende Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann im Bereich der Landwirtschaft auch Auswirkungen auf die Prämienzahlung der EU haben (Cross Compliance).
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner | Ort |
Henning Steiner Telefon 0 25 51 / 69 14 26 Telefax 0 25 51 / 69 9 14 26 |
Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Steinfurt |
Reinhold Klesse Telefon 0 25 51 / 69 14 25 Telefax 0 25 51 / 69 9 14 25 |
Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke, Westerkappeln |
Ulla Holwitt Telefon 0 25 51 / 69 14 22 Telefax 0 25 51 / 69 9 14 22 |
Greven, Ladbergen, Lengerich, Lienen |
Gerfried Dänekas Telefon 0 25 51 / 69 14 20 Telefax 0 25 51 / 69 9 14 20 |
Saerbeck, Tecklenburg |
Mara Kreimeier Telefon 0 25 51 / 69 14 24 Telefax 0 25 51 / 69 9 14 24 |
Emsdetten, Neuenkirchen, Nordwalde,
Rheine, Wettringen
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