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⇑ / Raumordnung und Landesplanung
Leistungsbeschreibung
Die Umsetzung in Pläne wird als Landesplanung bezeichnet und in NRW von der Staatskanzlei wahrgenommen. Als Landesplanungsbehörde soll sie eine geordnete Landesentwicklung sicherstellen.
Der geltende Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist seit 1995 in Kraft. Außerdem gelten der LEP IV 'Schutz vor Fluglärm' und der im Juli 2013 in Kraft getretene LEP Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel.
Zurzeit läuft ein Aufstellungsverfahren für einen neuen LEP, der die geltenden Pläne ersetzen und in einem Instrument zusammenführen soll.
Erforderliche Unterlagen
Telefon: 0 25 51/69 14 75