Dienstleistungen A-Z

Alle Leistungen von A-Z
 

Hier geht es zur Online-Terminreservierung für bestimmte Bereiche der Kreisverwaltung!

/ Raumordnung und Landesplanung

Leistungsbeschreibung

Raumordnung ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten (Bundesgebiet, Bundesländer) zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung des Lebensraumes. Dabei sind unterschiedliche Ansprüche an den Raum abzustimmen, Konflikte auszugleichen und langfristige Entwicklungsoptionen offen zu halten. Gesetzlich geregelt ist die Raumordnung im Raumordnungsgesetz des Bundes.

Die Umsetzung in Pläne wird als Landesplanung bezeichnet und in NRW von der Staatskanzlei wahrgenommen. Als Landesplanungsbehörde soll sie eine geordnete Landesentwicklung sicherstellen.

Der geltende Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist seit 1995 in Kraft. Außerdem gelten der LEP IV 'Schutz vor Fluglärm' und der im Juli 2013 in Kraft getretene LEP Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel.

Zurzeit läuft ein Aufstellungsverfahren für einen neuen LEP, der die geltenden Pläne ersetzen und in einem Instrument zusammenführen soll.

Erforderliche Unterlagen

Uta Ahrens
Telefon: 0 25 51/69 14 75
 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.