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/ Regionalplanung

Leistungsbeschreibung

Die Regionalplanung bildet die Schnittstelle zwischen der Landesplanung und der kommunalen Bauleitplanung.

Im Regionalplan werden die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung der Regierungsbezirke sowie alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in der Region festgelegt. Hierzu gehören z. B. die zukünftige Siedlungsentwicklung (Wohn- und Gewerbegebiete), der Schutz von Natur und Landschaft, eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur und die Sicherung der Rohstoffversorgung. Der Regionalplan ist in NRW zugleich Landschaftsrahmenplan nach § 10 Bundesnaturschutzgesetz.

Der Regionalplan Münsterland wurde am 16.12.2013 vom Regionalrat neu aufgestellt. Mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - GV.NRW, Ausgabe 2014, Nr. 17 vom 27. Juni 2014, S. 334 ist er gemäß § 14 LPlG NRW wirksam. In Bearbeitung befinden sich noch die sachlichen Teilpläne "Energie" und  „Bereiche zur Sicherung und zum Abbau für den Rohstoff Kalkstein“. Laufend werden auch  Änderungsverfahren zum Regionalplan durchgeführt, wenn sich die Planungsziele der Kommunen oder der Regionalplanungsbehörde ändern.

Der Kreis Steinfurt ist als Träger öffentlicher Belange an der Erarbeitung beteiligt. Das Sachgebiet gibt im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen ab, koordiniert diese mit den Städten und Gemeinden des Kreises und beteiligt die betroffenen Ämter innerhalb der Kreisverwaltung.

Ansprechpunkt

Uta Ahrens
Telefon: 0 25 51/69 14 75
 

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