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/ Bauleitplanung

Leistungsbeschreibung

Die Bauleitplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) ist die Planung der städtebaulichen Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde. Sie hat sich an den Zielen der Raumordnung und Landesplanung und der Regionalplanung anzupassen. Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung stellen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in eigener Verantwortung Bauleitpläne auf (sog. Kommunale Planungshoheit).

Die Bauleitplanung gliedert sich in die vorbereitende (Flächennutzungsplan) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne). Bei der Aufstellung, Änderung oder Erweiterung der Bauleitpläne wird der Kreis Steinfurt als Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Eine Übersicht zum Stand der Bauleitplanung im Kreis können Sie im Geodatenatlas des Kreises einsehen. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie nur bei den jeweiligen Bau- bzw. Planungsämtern der Städte und Gemeinden. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie hier.

Ansprechpunkt

Uta Ahrens
Telefon: 0 25 51/69 14 75
 

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