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Leistungsbeschreibung
Nach § 11 BNatSchG sind Landschaftspläne aufzustellen sobald und soweit dies im Hinblick auf die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. In Nordrhein-Westfalen sind gemäß § 16 Landschaftsgesetz (LG) die Kreise und Kreisfreien Städte Träger der Landschaftsplanung.
Im Kreis Steinfurt wurden auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zur Landschaftsplanung bislang folgende Landschaftspläne aufgestellt:
- Landschaftsplan I Grevener Sande
- Landschaftsplan II Schafbergplatte
- Landschaftsplan III Lienen
- Landschaftsplan IV Emsaue-Nord
- Landschaftsplan Va Talaue Haus Marck
Alle Landschaftspläne finden Sie hier.
Ansprechpunkt
Telefon: 0 25 51/69 14 15