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/ Landschaftsplan - Landschaftsplanung

Leistungsbeschreibung

Nach § 11 BNatSchG sind Landschaftspläne aufzustellen sobald und soweit dies im Hinblick auf die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. In Nordrhein-Westfalen sind gemäß § 16 Landschaftsgesetz (LG) die Kreise und Kreisfreien Städte Träger der Landschaftsplanung.

Im Kreis Steinfurt wurden auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zur Landschaftsplanung bislang folgende Landschaftspläne aufgestellt:

  • Landschaftsplan I Grevener Sande
  • Landschaftsplan II Schafbergplatte
  • Landschaftsplan III Lienen
  • Landschaftsplan IV Emsaue-Nord
  • Landschaftsplan Va Talaue Haus Marck

Alle Landschaftspläne finden Sie hier.

Ansprechpunkt

Udo Schneiders
Telefon: 0 25 51/69 14 15
 

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