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⇑ / Wiederzulassung
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den selben Halter folgende Unterlagen:
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren)
- den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II
- die Abmeldebescheinigung oder den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk
- den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Eintrag im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebestätigung mit entsprechendem Eintrag oder letzter Prüfbericht)
- einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- das Original-Ausweisdokument des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
- Vordruck Antrag auf Zulassung/Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat
Das SEPA-Lastschriftmandat ist in jedem Fall von der Fahrzeughalterin/ dem Fahrzeughalter selbst zu unterschreiben. Die Unterschrift des Halters auf einer Vollmacht genügt nicht, um eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer zu erteilen! Sofern die Kfz-Steuer durch eine andere Person gezahlt werden soll, ist zwingend neben der Unterschrift des Halters auch die Unterschrift des Zahlers auf dem SEPA-Lastschriftmandat notwendig. - die entwerteten Kennzeichen - soweit noch vorhanden - bitte mitbringen, falls keine Umkennzeichnung gewünscht wird
- bei Fahrzeugzulassungen auf minderjährige Personen müssen das Ausweisdokument des Kindes sowie die Vollmacht und der Ausweis eines der beiden Elternteile vorgelegt werden
Weiterführende Informationen
Hinweis für Gewerbetreibende/Firmen:
Bei einer Einzelfirma sind die aktuelle Gewerbeanmeldung oder - soweit vorhanden - der aktuelle Handelsregisterauszug und das Original-Ausweisdokument des Firmeninhabers vorzulegen.Handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist neben dem Original-Ausweisdokument einer der Gesellschafter die Gewerbeanmeldung oder der Gesellschaftervertrag vorzulegen.
Bei juristischen Personen des Privatrechts (zum Beispiel GmbH, KG, AG) sind der aktuelle Handelsregisterauszug oder die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen!