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/ Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Erforderliche Unterlagen

Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle oder einer Stadt-/Gemeindeverwaltung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Kennzeichenschilder beziehungsweise das Kennzeichenschild

Sollte Ihnen eine der genannten Unterlagen nicht vorliegen, weil diese gestohlen oder verloren sind, informieren Sie sich bitte über die weitere Vorgehensweise bei Ihrer Zulassungsstelle.

Weiterführende Informationen

Ab dem 01. Januar 2015 können zugelassene Fahrzeuge über ein beim Kraftfahrt-Bundesamt betriebenes Internetportal  bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass

  • das Fahrzeug über Kennzeichen verfügt, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes genutzt werden. Diese werden ab dem 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben.
  • für das Fahrzeug eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, d. h. dass sich auf dem Dokument ein freizulegender Sicherheitscode befindet und
  • der neue Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung eingesetzt wird.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Dieser Dienst steht Ihnen aufgrund technischer Probleme derzeit nicht zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde Steinfurt hat keinen Einfluss auf die technische Bereitstellung und die Funktionsfähigkeit des gesamten internetbasierten Fahrzeugzulassungsportals.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

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