Dienstleistungen A-Z

Alle Leistungen von A-Z
 

Hier geht es zur Online-Terminreservierung für bestimmte Bereiche der Kreisverwaltung!

/ Förderung Neubau Wohneigentum

Leistungsbeschreibung

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum - 2024
Zinsgünstige Darlehen für den Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen

Gefördert werden Haushalte, deren anrechenbares Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze (Einkommensgruppe A und B) nicht überschreitet.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuschaffung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen durch Neubau oder Nutzungsänderung von Gebäuden.

Wie hoch sind die Darlehen?

Die Darlehenshöhe ist abhängig vom Haushaltseinkommen (Einkommensgruppe A oder Einkommensgruppe B), von der im Förderprogramm festgesetzten Kostenkategorie, dem Familienbonus und den Zusatzdarlehen für Standortaufbereitung, für barrierefreie Objekte, für das Bauen mit Holz und BEG Effizienzhaus 40 Standard:

Kostenkategorie 2
(Hörstel, Hopsten, Horstmar, Laer, Lienen, Metelen, Mettingen, Ochtrup, Recke, Saerbeck, Steinfurt, Wettringen):

  • Grundpauschale: 115.000 EUR (EKG A)    -    69.000 EUR (EKG B)
  • Kinderbonus: 24.000 EUR je Kind
  • Schwerbehinderte Person: 24.000 EUR (Soweit nicht bereits als Kind berücksichtigt)

Kostenkategorie 3 
(Altenberge, Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lotte, Neuenkirchen, Nordwalde, Rheine, Tecklenburg, Westerkappeln):

  • Grundpauschale: 148.000 EUR (EKG A)    -    88.000 EUR (EKG B)
  • Kinderbonus: 24.000 EUR je Kind
  • Schwerbehinderte Person: 24.000 EUR (Soweit nicht bereits als Kind berücksichtigt)

Weitere Zusatzdarlehen

Für barrierefreie Objekte kann zudem ein Zusatzdarlehen von 11.500 EUR gewährt werden. Für Bauvorhaben mit BEG Effizienzhaus 40 Standard kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 30.000 EUR gewährt werden. Ferner besteht die Möglichkeit Zusatzdarlehen für das Bauen mit Holz oder für standortbedingte Mehrkosten zu beantragen.

Welche Konditionen gelten für die Darlehen?

 Konditionen für das Baudarlehen

  • Zinsen:   0,5 % p. a.
  • Verwaltungskosten: 0,5 % p.a. (wird in den ersten zwei Jahren ausgesetzt)
  • Tilgung:  1,0 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen
  • Auszahlung: 100 %
  • Zinsbindung: 30 Jahre
  • Auf Antrag kann ein Tilgungsnachlass von bis zu 10 % des Baudarlehens gewährt werden. Abweichend hiervon beträgt der Tilgungsnachlass für die Zusatzdarlehen BEG Effizienzhaus 40 Standard, Bauen mit Holz und Standortaufbereitung 50 %.
  • Bei Erteilung der Förderzusage werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 650,00 EUR fällig.

Wie hoch muss die Eigenleistung sein?

Eine Eigenleistung muss mindestens in Höhe von 7,5% der Gesamtkosten erbracht werden.

Wieviel Einkommen muss dem Haushalt für die Lebensführung verbleiben?

Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Nach Abzug der Belastungen aus der Baufinanzierung, den Betriebskosten und aller anderen Zahlungsverpflichtungen vom Nettoeinkommen müssen soviel Einkünfte verbleiben, dass der angemessene Lebensunterhalt sichergestellt ist (Mindestrückbehalt).

Der monatliche Mindestrückbehalt beträgt für

  • einen Einpersonenhaushalt 970 Euro
  • einen Zweipersonenhaushalt 1.240 Euro
  • jede weitere Person zusätzlich 320 Euro

Enthalten in folgenden Kategorien

 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.