Dienstleistungen A-Z

Alle Leistungen von A-Z
 

Hier geht es zur Online-Terminreservierung für bestimmte Bereiche der Kreisverwaltung!

/ Frühförderung für Kinder

Leistungsbeschreibung

Heilpädagogische Leistungen sollen bei Kindern, die von Geburt oder der frühen Kindheit an behindert oder von Behinderung bedroht sind, so frühzeitig wie möglich einsetzen, damit ein nachhaltiger Erfolg erreicht werden kann.

Der Kreis Steinfurt ist zuständig für die heilpädagogische und interdisziplinäre Frühförderung.

Aufgabe der heilpädagogischen Frühförderung ist es, die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes zu fördern, Defiziten, Entwicklungsgefährdungen und -verzögerungen entgegenzuwirken, den Einsatz therapeutischer Hilfen zu unterstützen und zu ergänzen sowie auf die Eingliederung des Kindes in das soziale Umfeld und in die Gemeinschaft hinzuwirken, um so die (drohende) Behinderung und deren Folgen zu mildern bzw. zu beheben.

Wenn neben der heilpädagogischen Frühförderung auch medizinisch-therapeutische Hilfen wie z.B. Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie erforderlich sind, kommt auch die sogenannte Interdisziplinäre Frühförderung in Betracht.Bei dieser Hilfe bewilligt der Sozialhilfeträger in Absprache mit den Krankenkassen.

Wenn Sie einen Antrag auf Heilpädagogische Frühförderung stellen möchten, rufen Sie am besten zunächst bei der Diagnostikstelle des Kreises Steinfurt an (Ansprechpartner siehe Flyer der Diagnostikstelle).  

Sofern Sie einen Antrag auf Interdisziplinäre Frühförderung (Heilpädagogische Frühförderung in Kombination mit Logotherapie, Ergotherapie, Physiotherapie oder Psychotherapie) stellen möchten, vereinbaren Sie bitte zunächst einen Termin mit Ihrem Kinderarzt oder Hausarzt und erkundigen sich nach der Möglichkeit, für Ihr Kind eine IFF-Verordnung auszustellen.

Sind Sie sich nicht sicher, welche Leistung Ihr Kind benötigt, berät die Diagnostikstelle Sie auch gerne telefonisch (Ansprechpartner siehe Flyer der Diagnostikstelle).

Frühförderung wird nur bis zur Einschulung erbracht und ist einkommens- und vermögensunabhängig.

Der Kreis Steinfurt stellt die Anspruchsvoraussetzungen fest und entscheidet über die Leistung.

Bei der Durchführung der Leistung in Form von Fördereinheiten mit dem Kind und seinen Eltern arbeitet der Kreis eng mit seinen Vertragspartnern für diese Hilfe zusammen:

- Caritasverband Rheine
- Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Tecklenburger Land
- Tectum Caritas Steinfurt
- Therapiezentrum Steinfurt
- DIALOG Westerkappeln

Für eine Förderung des Kindes in einer Tageseinrichtung ist das jeweilige Jugendamt zuständig.

 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.