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Kurztext
Falls Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen, empfehlen wir Ihnen, das Fahrzeug vor der Übergabe außer Betrieb zu setzen. Wenn Sie oder der Käufer diese Verfahrensweise nicht wünschen, teilen Sie bitte die Veräußerung unverzüglich schriftlich (siehe unten) der Zulassungsstelle mit.
Die Veräußerungsanzeige ist nicht an Vordrucke gebunden; sie muss aber folgende Angaben beinhalten und lesbar sein:
- Kennzeichen des Fahrzeuges und Datum der Veräußerung
- Name und Anschrift des Erwerbers; falls Sie diesen nicht persönlich kennen, lassen Sie sich den Ausweis zeigen und vermerken die Ausweisnummer in der Mitteilung.
- Die schriftliche Bestätigung des Erwerbers, dass ihm der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II, der Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder beziehungsweise das Kennzeichenschild mit übergeben worden sind.
- die Veräußerungsanzeige muss vom Erwerber und Verkäufer unterschrieben werden