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/ Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Ausland

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen für die Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland folgende Unterlagen:

  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren)
  • die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
  • die ausländischen amtlichen Kennzeichen, soweit noch zugelassen
  • eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers (COC-Papier) verbunden mit einer gültigen Hauptuntersuchung, falls keine Übereinstimmungserklärung des Herstellers existiert (nicht getyptes Fahrzeug), ist ein Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich
  • eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • das Original-Ausweisdokument des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
  • Vordruck Antrag auf Zulassung/Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat
    Das SEPA-Lastschriftmandat ist in jedem Fall von der Fahrzeughalterin/­ dem Fahrzeughalter selbst zu unterschreiben. Die Unterschrift des Halters auf einer Vollmacht genügt nicht, um eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer zu erteilen! Sofern die Kfz-Steuer durch eine andere Person gezahlt werden soll, ist zwingend neben der Unterschrift des Halters auch die Unterschrift des Zahlers auf dem SEPA-Lastschriftmandat notwendig. 
  • bei Fahrzeugzulassungen auf minderjährige Personen müssen das Ausweisdokument des Kindes sowie die Vollmacht und der Ausweis eines der beiden Elternteile vorgelegt werden

Weiterführende Informationen

Hinweis für Gewerbetreibende und Firmen:

Bei einer Einzelfirma sind die aktuelle Gewerbeanmeldung oder - soweit vorhanden - der aktuelle Handelsregisterauszug und das Original-Ausweisdokument des Firmeninhabers vorzulegen.

Handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist neben dem Original-Ausweisdokument einer der Gesellschafter die Gewerbeanmeldung oder der Gesellschaftervertrag vorzulegen.

Bei juristischen Personen des Privatrechts (zum Beispiel GmbH, KG, AG) sind der aktuelle Handelsregisterauszug oder die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen!

 

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