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/ Eintragung von technischen Änderungen

Leistungsbeschreibung

Wenn bei Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt wurden, so können Sie diese von einem Sachverständigen einer Prüfstelle (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ) abnehmen lassen, wenn die allgemeine Betriebserlaubnis oder eine entsprechende Bescheinigung mit EG-Typgenehmigung dies vorsieht.

Die technische Änderung wird dann in Ihren Fahrzeugpapieren von uns vermerkt. Erkundigen Sie sich bezüglich der technischen Voraussetzungen und Anforderungen bitte vorher bei den Sachverständigen der Prüfstellen.

Die technische Änderung wird von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen und eine Betriebserlaubnis erteilt. Bei Fahrzeugen, die bis zum 30.09.2005 zugelassen wurden, wird im Rahmen der technischen Änderung die neue harmonisierte Zulassungsbescheinigung (bestehend aus Teil I und Teil II) ausgestellt, sofern nicht bereits aus anderen Gründen ein Dokumententausch vorgenommen wurde.


Erforderliche Unterlagen

Hierzu müssen Sie

  • den Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gutachten über die Abnahme der technischen Änderung

vorlegen.

 

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