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⇑ / Eintragung von technischen Änderungen
Leistungsbeschreibung
Die technische Änderung wird von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen und eine Betriebserlaubnis erteilt. Bei Fahrzeugen, die bis zum 30.09.2005 zugelassen wurden, wird im Rahmen der technischen Änderung die neue harmonisierte Zulassungsbescheinigung (bestehend aus Teil I und Teil II) ausgestellt, sofern nicht bereits aus anderen Gründen ein Dokumententausch vorgenommen wurde.
Erforderliche Unterlagen
Hierzu müssen Sie
- den Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II
- den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten über die Abnahme der technischen Änderung
vorlegen.