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⇑ / Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins bzw. neue Zulassungsbescheinigung Teil I
Erforderliche Unterlagen
Falls Ihr Fahrzeugschein beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I unleserlich ist, benötigen Sie:
- den unleserlichen alten Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I
- falls der alte Fahrzeugschein bis zum 30.09.2005, das heißt nach altem Recht, ausgestellt wurde, muss zusätzlich der Fahrzeugbrief mitgebracht werden! Grund: Dokumententausch!
- einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- den letzten Hauptuntersuchungs-Bericht, falls das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
Falls Ihr Fahrzeugschein beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen worden ist, benötigen Sie:
- eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige, darin muss aufgeführt sein, dass "der Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ST - ..... gestohlen worden ist"
- falls der alte Fahrzeugschein bis zum 30.09.2005, das heißt nach altem Recht, ausgestellt wurde, muss zusätzlich der Fahrzeugbrief mitgebracht werden! Grund: Dokumententausch!
- den letzten Hauptuntersuchungs-Bericht, falls das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
Falls Ihr Fahrzeugschein beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen ist, benötigen Sie:
- einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- falls der alte Fahrzeugschein bis zum 30.09.2005, das heißt nach altem Recht, ausgestellt wurde, muss zusätzlich der Fahrzeugbrief mitgebracht werden! Grund: Dokumententausch!
- eine vom Halter unterschriebene Verlusterklärung, die mindestens beinhaltet, dass der Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht hinterlegt, sichergestellt, beschlagnahmt oder gepfändet ist. Die Verlusterklärung kann vom Halter auch in der Zulassungsstelle abgegeben werden.
- das Original-Ausweisdokument des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
- den letzten Hauptuntersuchungs-Bericht, falls das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
- Vordruck Antrag auf Zulassung/Vollmacht
Zum Verfahren bei gleichzeitigem Verlust von Kennzeichen und Fahrzeugschein /Zulassungsbescheinigung Teil I siehe unter "Ersatz Fahrzeugbrief oder Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II".
Weiterführende Informationen
Hinweis für Gewerbetreibende/Firmen:
Bei einer Einzelfirma sind die aktuelle Gewerbeanmeldung oder - soweit vorhanden - der aktuelle Handelsregisterauszug und das Original-Ausweisdokument des Firmeninhabers vorzulegen.
Handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist neben dem Original-Ausweisdokument einer der Gesellschafter die Gewerbeanmeldung oder der Gesellschaftervertrag vorzulegen.
Bei juristischen Personen des Privatrechts (zum Beispiel GmbH, KG, AG) sind der aktuelle Handelsregisterauszug oder die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen!