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/ Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins bzw. neue Zulassungsbescheinigung Teil I

Erforderliche Unterlagen

Falls Ihr Fahrzeugschein beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I unleserlich ist, benötigen Sie:

  • den unleserlichen alten Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • falls der alte Fahrzeugschein bis zum 30.09.2005, das heißt nach altem Recht, ausgestellt wurde, muss zusätzlich der Fahrzeugbrief mitgebracht werden! Grund: Dokumententausch!
  • einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • den letzten Hauptuntersuchungs-Bericht, falls das Fahrzeug älter als drei Jahre ist

Falls Ihr Fahrzeugschein beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen worden ist, benötigen Sie:

  • eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige, darin muss aufgeführt sein, dass "der Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ST - ..... gestohlen worden ist"
  • falls der alte Fahrzeugschein bis zum 30.09.2005, das heißt nach altem Recht, ausgestellt wurde, muss zusätzlich der Fahrzeugbrief mitgebracht werden! Grund: Dokumententausch!
  • den letzten Hauptuntersuchungs-Bericht, falls das Fahrzeug älter als drei Jahre ist

Falls Ihr Fahrzeugschein beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen ist, benötigen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • falls der alte Fahrzeugschein bis zum 30.09.2005, das heißt nach altem Recht, ausgestellt wurde, muss zusätzlich der Fahrzeugbrief mitgebracht werden! Grund: Dokumententausch!
  • eine vom Halter unterschriebene Verlusterklärung, die mindestens beinhaltet, dass der Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht hinterlegt, sichergestellt, beschlagnahmt oder gepfändet ist. Die Verlusterklärung kann vom Halter auch in der Zulassungsstelle abgegeben werden.
  • das Original-Ausweisdokument des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
  • den letzten Hauptuntersuchungs-Bericht, falls das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
  • Vordruck Antrag auf Zulassung/Vollmacht


Zum Verfahren bei gleichzeitigem Verlust von Kennzeichen und Fahrzeugschein /Zulassungsbescheinigung Teil I siehe unter "Ersatz Fahrzeugbrief oder Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II".

Weiterführende Informationen

Hinweis für Gewerbetreibende/Firmen:

Bei einer Einzelfirma sind die aktuelle Gewerbeanmeldung oder - soweit vorhanden - der aktuelle Handelsregisterauszug und das Original-Ausweisdokument des Firmeninhabers vorzulegen.

Handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist neben dem Original-Ausweisdokument einer der Gesellschafter die Gewerbeanmeldung oder der Gesellschaftervertrag vorzulegen.

Bei juristischen Personen des Privatrechts (zum Beispiel GmbH, KG, AG) sind der aktuelle Handelsregisterauszug oder die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen!

 

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