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/ Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefes bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

Erforderliche Unterlagen

Falls Ihr Fahrzeugbrief beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II unbrauchbar ist, benötigen Sie:

  • den unbrauchbaren Fahrzeugbrief beziehungsweise die unbrauchbare Zulassungsbescheinigung Teil II
  • den aktuellen Fahrzeugschein beziehungsweise die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I, gegebenenfalls auch mit Abmeldevermerk (vor dem 01.10.2005 Abmeldebescheinigung)
  • einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

 

Falls Ihr Fahrzeugbrief beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen worden ist, benötigen Sie:

  • eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige, darin muss aufgeführt sein, dass "der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ST - ..... gestohlen worden ist"
  • den aktuellen Fahrzeugschein beziehungsweise die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I, gegebenenfalls auch mit Abmeldevermerk (vor dem 01.10.2005 Abmeldebescheinigung)
  • einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

 

Falls Ihr Fahrzeugbrief beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II verloren gegangen ist, benötigen Sie:

  • eine Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Fahrzeugbriefes beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil II. Diese Erklärung kann nur vom Fahrzeughalter persönlich vor einem Notar oder in der Zulassungsstelle abgegeben werden. In der Zulassungsstelle ist für die Versicherung an Eides Statt eine Gebühr von 30,70 Euro zu entrichten. Für das gesamte Aufbietungsverfahren einschließlich eidesstattlicher Versicherung und Ausstellung der Ersatzdokumente werden Gebühren in Höhe von 63,10 Euro festgesetzt.
  • den aktuellen Fahrzeugschein beziehungsweise die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I, gegebenenfalls auch mit Abmeldevermerk (vor dem 01.10.2005 Abmeldebescheinigung)
  • ein gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Führerschein), gegebenenfalls schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter die Versicherung an Eides Statt vor einem Notar abgegeben hat und nicht persönlich erscheinen kann.
 

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