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/ Standesamtsangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Aufgabenwahrnehmung bei Standesamtsangelegenheiten

Bei Fragen zu allgemeinen Standesamtsangelegenheiten (wie beispielsweise zur Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalles sowie zur Eheschließung) stehen Ihnen zunächst die örtlichen Standesämter der 24 Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt zur Verfügung.

Die Kreisverwaltung Steinfurt ist Ihr Ansprechpartner für die folgenden Aufgaben:

  • Standesamtsaufsicht
  • Namensänderung


Standesamtsaufsicht

  • Beratung der Standesämter im Kreis Steinfurt bei schwierigen Rechtsfragen
  • Prüfung der Voraussetzung zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen gem. § 107 FamFG (Voraussetzungen: Heimatstaatentscheidungen, EU-Scheidungen und Scheidungen, die einer OLG-Anerkennung bedürfen)
  • Nachbeurkundungen bei Eheschließungen im Ausland
  • Nachbeurkundung bei Geburten und Sterbefällen im Ausland
  • Prüfung der Voraussetzungen zur Anerkennung von ausländischen Eheschließungen für die Ausländerbehörde im Rahmen der Visa-Erteilung / Familienzusammenführung
  • Prüfung der Voraussetzungen zu Vaterschaftsanerkennungen sowie Namenserteilungen mit Auslandsbezug

Hinweise zu ausländischen Urkunden:

Ausländische Urkunden sind im Original mit einer untrennbar verbundenen Übersetzung und legalisiert vorzulegen. Ausnahmen regeln hierzu verschiedene staatliche Übereinkommen. Informationen können im Internet vom Auswärtigen Amt zu „ausländischen öffentlichen Urkunden zur Verwendung in Deutschland" eingeholt werden.
  • Gerichtliche Berichtigungen gem. § 47 ff. PStG
  • Fortführung der Zweitbücher (Sicherungsregister)
 

Namensänderung

Wenn Sie sich für die Änderung Ihres Namens interessieren, haben Sie hier die Möglichkeit, sich einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen für eine Namensänderung zu verschaffen und Antragsformulare auszudrucken.

Formulare

 

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