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Leistungsbeschreibung
Voraussetzungen
Ab dem 01.01.2020 ist bei der Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen die Vorführung jedes Fahrzeuges bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erforderlich!
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II
- a) den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist
oder - b) die Abmeldebescheinigung alternativ Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk, wenn das Fahrzeug bereits zuvor außer Betrieb gesetzt worden ist
- eine gelbe Versicherungskarte (dreifach) für Ausfuhrkennzeichen
- einen Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
- ein gültiges Original-Ausweisdokument
- das Original-Ausweisdokument des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
- SEPA-Lastschriftmandat
Das SEPA-Lastschriftmandat ist in jedem Fall von der Fahrzeughalterin/ dem Fahrzeughalter selbst zu unterschreiben. Die Unterschrift des Halters auf einer Vollmacht genügt nicht, um eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer zu erteilen! Sofern die Kfz-Steuer durch eine andere Person gezahlt werden soll, ist zwingend neben der Unterschrift des Halters auch die Unterschrift des Zahlers auf dem SEPA-Lastschriftmandat notwendig.