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/ Ausfuhrkennzeichen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes oder auch außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • den Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • a) den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist
    oder
  • b) die Abmeldebescheinigung alternativ Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk, wenn das Fahrzeug bereits zuvor außer Betrieb gesetzt worden ist
  • eine gelbe Versicherungskarte (dreifach) für Ausfuhrkennzeichen
  • einen Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
  • ein gültiges Original-Ausweisdokument
  • das Original-Ausweisdokument des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
  • SEPA-Lastschriftmandat
    Das SEPA-Lastschriftmandat ist in jedem Fall von der Fahrzeughalterin/­ dem Fahrzeughalter selbst zu unterschreiben. Die Unterschrift des Halters auf einer Vollmacht genügt nicht, um eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer zu erteilen! Sofern die Kfz-Steuer durch eine andere Person gezahlt werden soll, ist zwingend neben der Unterschrift des Halters auch die Unterschrift des Zahlers auf dem SEPA-Lastschriftmandat notwendig. 

Voraussetzung

Ab dem 01.01.2020 ist bei der Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen die Vorführung jedes Fahrzeuges bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erforderlich!

 

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