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Hier geht es zur Online-Terminreservierung für bestimmte Bereiche der Kreisverwaltung!
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Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
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den Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II und
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a) den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I und die amtlichen Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist. In diesem Fall benötigen Sie keine neue Versicherungsbestätigungskarte.oder
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b) die Abmeldebescheinigung oder den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk und eine elektronische Versicherungsbestätigungskarte (eVB-Verfahren), falls das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt worden ist.
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das oben beschriebene besondere Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung in Verbindung mit § 2 Nummer 22 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
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einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
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das Original-Ausweisdokument des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
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falls ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit H-Kennzeichen wieder zugelassen werden soll, muss zusätzlich der Vordruck Antrag auf Zulassung/Vollmacht vorgelegt werden und das SEPA-Lastschriftmandat
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Hinweis für die Wunschkennzeichenreservierung: Bitte denken Sie daran, dass das "H" auf Ihrem zukünftigen Kennzeichen zusätzlich Platz in Anspruch nimmt, so dass nicht alle Wunschkennzeichenkombinationen möglich sind. So sind zum Beispiel sechsstellige Kominationen für Pkw, wie ST-AB1234, nicht möglich!
Was sollte ich noch wissen?
Hinweis für Gewerbetreibende und Firmen: