Dienstleistungen A-Z

Alle Leistungen von A-Z
 

Hier geht es zur Online-Terminreservierung für bestimmte Bereiche der Kreisverwaltung!

/ Historisches Kennzeichen

Erforderliche Unterlagen

Für die Zuteilung des historischen Kennzeichens benötigen Sie zusätzlich noch:
  • den Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II und
  • a) den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I und die amtlichen Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist. In diesem Fall benötigen Sie keine neue Versicherungsbestätigungskarte.
    oder
  • b) die Abmeldebescheinigung oder den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk und eine elektronische Versicherungsbestätigungskarte (eVB-Verfahren), falls das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt worden ist.
  • das oben beschriebene besondere Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung in Verbindung mit § 2 Nummer 22 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
  • einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • das Original-Ausweisdokument des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
  • falls ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit H-Kennzeichen wieder zugelassen werden soll, muss zusätzlich der Vordruck Antrag auf Zulassung/Vollmacht vorgelegt werden und das SEPA-Lastschriftmandat
  • Hinweis für die Wunschkennzeichenreservierung: Bitte denken Sie daran, dass das "H" auf Ihrem zukünftigen Kennzeichen zusätzlich Platz in Anspruch nimmt, so dass nicht alle Wunschkennzeichenkombinationen möglich sind. So sind zum Beispiel sechsstellige Kominationen für Pkw, wie ST-AB1234, nicht möglich!

Voraussetzung

Voraussetzung für die Zuteilung des Kennzeichens ist, dass der Tag der Erstzulassung Ihres Fahrzeuges mindestens 30 Jahre zurückliegt. Zudem muss ein besonderes Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder Prüfingenieur vorliegen. Erkundigen sie sich hierzu bitte bei den entsprechenden Prüfstellen für Kraftfahrzeuge.
 

Weiterführende Informationen

Hinweis für Gewerbetreibende und Firmen:

Bei einer Einzelfima sind die aktuelle Gewerbeanmeldung oder - soweit vorhanden - der aktuelle Handelsregisterauszug und das Original-Ausweisdokument des Firmeninhabers vorzulegen.
Handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist neben dem Original-Ausweisdokument einer der Gesellschafter die Gewerbeanmeldung oder der Gesellschaftervertrag vorzulegen.
Bei juristischen Personen des Privatrechts (zum Beispiel GmbH, KG, AG) sind der aktuelle Handelsregisterauszug oder die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen!
 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.