Dienstleistungen A-Z
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⇑ / Rotes Oldtimerkennzeichen ("ST-07er-Kennzeichen")
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag mit persönlichen Daten
- ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- polizeiliches "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" nach § 30 Abs. 5 BZRG, zu beantragen bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) für rote Kennzeichen
- Vorlage des Original-Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II mit Abmeldebescheinigung/Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk
- das oben beschriebene besondere Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit § 2 Nummer 22 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
- gültige Hauptuntersuchung
- bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II: Vorlage des Eigentumsnachweises und in der Regel ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- SEPA-Lastschriftmandat
Das SEPA-Lastschriftmandat ist in jedem Fall von der Fahrzeughalterin/ dem Fahrzeughalter selbst zu unterschreiben. Die Unterschrift des Halters auf einer Vollmacht genügt nicht, um eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer zu erteilen! Sofern die Kfz-Steuer durch eine andere Person gezahlt werden soll, ist zwingend neben der Unterschrift des Halters auch die Unterschrift des Zahlers auf dem SEPA-Lastschriftmandat notwendig.
Voraussetzung
Weiterführende Informationen
Folgende Fahrten können mit roten Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge durchgeführt werden:
- Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes dienen
- An- und Rückfahrten zu diesen Veranstaltungen
- Prüfungs- Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge
Über diese Fahrten ist ein Fahrtennachweis zu führen!
Hinweise
Zur Vermeidung von Wartezeiten ist immer eine Terminabsprache bei der erstmaligen Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens zu empfehlen!