Dienstleistungen A-Z
Hier geht es zur Online-Terminreservierung für bestimmte Bereiche der Kreisverwaltung!
⇑ / Dioxingehalt: Meldepflicht für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer
Leistungsbeschreibung
Die Mitteilungen müssen elektronisch erfolgen.
Dafür stehen auf der Internetseite des LANUV Excel-Dateien mit entsprechenden Ausfüllhinweisen als Download zur Verfügung.
Alle Lebensmittelunternehmer sowie diejenigen Futtermittelunternehmer, die sich auf der Stufe der Primärproduktion (Landwirtschaft) befinden, haben die entsprechende Datei an unsere E-Mail-Adresse amt39@kreis-steinfurt.de zu übermitteln.
Futtermittelunternehmer außerhalb der Primärproduktion, z. B. reine Futtermittelhersteller, senden die Datei bitte direkt an das LANUV, die E-Mail-Adresse ist ebenfalls auf der Internetseite des LANUV zu finden.