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/ Dioxingehalt: Meldepflicht für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

Leistungsbeschreibung

In der letzten Zeit sind immer wieder Lebensmittel in den Blickwinkel der Öffentlichkeit geraten, die mit Dioxin belastet waren. Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer, die ihre Produkte auf Dioxingehalte untersuchen, sind dazu verpflichtet alle Untersuchungsergebnisse für Dioxine, dioxinähnliche und nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitzuteilen.
Die Mitteilungen müssen elektronisch erfolgen.
Dafür stehen auf der Internetseite des LANUV Excel-Dateien mit entsprechenden Ausfüllhinweisen als Download zur Verfügung.

Alle Lebensmittelunternehmer sowie diejenigen Futtermittelunternehmer, die sich auf der Stufe der Primärproduktion (Landwirtschaft) befinden, haben die entsprechende Datei an unsere E-Mail-Adresse amt39@kreis-steinfurt.de zu übermitteln.
Futtermittelunternehmer außerhalb der Primärproduktion, z. B. reine Futtermittelhersteller, senden die Datei bitte direkt an das LANUV, die E-Mail-Adresse ist ebenfalls auf der Internetseite des LANUV zu finden.
 

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