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Leistungsbeschreibung
Im weltweiten Handel stellen Tierseuchen eine ständige Bedrohung dar - vor allem für die Land- und Ernährungswirtschaft. Tiergesundheit ist ein wichtiger Marktfaktor. Die Tierseuchenbekämpfung sorgt für Seuchenfreiheit und Tiergesundheit der einheimischen Haus- und Wildtiere. Schwerpunkte dabei sind die Vorbeugung gegen die Einschleppung übertragbarer Tierkrankheiten und wirksame Bekämpfungsmaßnahmen bei einem Ausbruch einer Tierseuche. Die Bekämpfung von Tierseuchen richtet sich nach den Vorgaben des Tiergesundheitsgesetzes und dazu erlassenen Spezialverordnungen.
Beim Ausbruch einer Seuche, auch schon bei dem Verdacht, ordnet der Amtstierarzt bestimmte Maßnahmen an. Sie betreffen, den Tierbestand, die nähere und weitere Umgebung, regionale Wirtschaftsunternehmen, wie Viehhandel, Schlachthöfe, Molkereien. Der betroffene Tierbestand wird gesperrt. Das heißt, es dürfen keine Tiere mehr zugekauft werden und es darf auch kein Tier den Bestand verlassen. Außerdem dürfen keine tierischen Produkte wie Eier oder Milch und auch kein Mist oder Gülle aus dem Bestand gebracht werden. Tiere, die Krankheitserscheinungen zeigen, müssen von den anderen abgesondert und beobachtet werden. Betriebsfremde Personen dürfen die Tierhaltung nicht betreten.
Die Tiere werden untersucht und Proben werden genommen. Diese werden zur Untersuchung an das zuständige Untersuchungsinstitut wie das Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA MEL) eingesandt.
Weitere Informationen
Formulare
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung - Vorlaufattest MARKT
- Antrag auf Ausstellung einer BHV1-Bescheinigung
- Antrag für einen Vorlaufattest für den innergemeinschaftlichen Handel mit Schweinen
- Anzeige einer Tierveranstaltung
- Anzeige Sentineltiere (Geflügel)
- Ausstellung einer Wandergenehmigung für Bienen
- Bestandsregister für Rinder
- Bestandsregister Schafe und Ziegen
- Bestandsregister Schweine
- BHV1-Impfbestätigung
- Merkblatt für Geflügelaussstellungen und Geflügelmärkte
- Merkblatt zur Geflügelhaltung
- Register über Zu- und Abgänge von Geflügel und zu Besuchen befriebsfremder Personen
- Untersuchungsanträge aus HIT
Zuständige Stelle
Zuständig für | Ansprechpartner | zu erreichen unter |
Greven, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte,Tecklenburg, Westerkappeln |
Dr. Walter Averbeck Tierarzt |
02551 692938 |
Altenberge, Emsdetten, Metelen, Neuenkirchen, Ochtrup, Wettringen |
Dr. Georg Friemel-Brüggemann Tierarzt |
02551 692926 |
Hopsten, Horstmar, Hörstel, Ibbenbüren, Laer, Mettingen, Recke |
Dr. Christian Strotmann Tierarzt |
02551 692932 |
Nordwalde, Rheine, Saerbeck, Steinfurt |
Dr. Antje Evelgünne Tierärztin |
02551 692931 |