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/ Tierschutz

Leistungsbeschreibung

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Auch muss die verantwortliche Person über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
 
Tierhaltungsformen und der Umgang mit Tieren beim Transport, der Schlachtung, der Hundehaltung, der Kälberhaltung, der Legehennenhaltung, werden teilweise durch spezielle Vorschriften geregelt.  Für die Haltung von Schweinen oder Nutzgeflügel stehen solche Regelungen noch bevor. Liegen keine speziellen Rechtsvorschriften über die Haltung einer Tierart vor, werden Leitlinien oder Gutachten bei der amtstierärztlichen Beurteilung zugrunde gelegt.

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