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Leistungsbeschreibung
Verbraucherschutz durch Lebensmittelüberwachung
Ziel der Überwachung ist
1. der wirksame Schutz des Verbrauchers vor möglichen Gefahren der Gesundheit durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel,
2. die Sicherheit der Übervorteilung, Irreführung und Täuschung im Verkehr mit Lebensmitteln.
Es werden Betriebe der Fleischwirtschaft sowie Kühl- und Gefrierhäuser überwacht. Darüber hinaus wird aber auch die Personal- und Betriebshygiene in den übrigen Bereichen der Lebensmittelwirtschaft wie Metzgereien, Bäckereien, Speisegaststätten, Krankenhäusern, Altenheimen, Supermärkten regelmäßig überprüft.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Verbraucherinformation sowie Verbraucherbeschwerden.
- Lebensmittelsicherheit: Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Ihre Rechte als Verbraucher: Infos der EU
- EUFIC: Das Europäische Informationszentrum für Lebensmittel
- Ernährungsportal NRW
- Clewwa: Die schlaue Suchmaschine für Verbraucher
- Verbraucherwarnungen des Landes NRW
Gesundheitsschutz von Tieren
Durch konsequente Überwachung und gezielte Bekämpfungsmaßnahmen verhindern wir das Einschleppen von Tierseuchen. Tierbestände sollen gesund erhalten, der Mensch vor übertragbaren Tierkrankheiten geschützt und wirtschaftliche Schäden für die Erzeuger und den Handel vermieden werden. Durch die Lebensmittelüberwachung wollen wir den Verbraucher vor Gesundheitsgefahren schützen, aber auch Irreführung und Täuschungen verhindern. Auch der Tierschutz gehört zu unseren Aufgaben.
- Schweinehaltungshygieneverordnung
- § 2 – § 6 Geflügelpest-Verordnung
- Viehverkehrsverordnung
- Empfehlungen für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern
- Bovine Herpes Virus Typ 1-Infektion: BHV1-Allgemeinverfügung des Kreises vom 09.07.2012, Antrag auf Ausstellung einer BHV1-Bescheinigung
- Bovine Virus Diarrhoe (BVD)
- Blauzungenkrankheit
- Geflügelpest Vogelgrippe
- Maul- und Klauenseuche
- Das öffentliche Veterinärwesen
Biosicherheit
Ausbrüche von Tierseuchen verursachen enorme volkswirtschaftliche Schäden und belasten die betroffenen Tierhalter in hohem Maße auch psychisch.
Ebenso erfordert die Einschleppung von Tierkrankheiten, die nicht staatlich bekämpft werden, vielfach eine Behandlung der Tiere und mindert die Produktivität des landwirtschaftlichen Betriebes. Insofern kommt allen Maßnahmen, die der Einschleppung und Weiterverbreitung von Tierseuchenerregern vorbeugen (Biosicherheitsmaßnahmen), eine große Bedeutung zu. Vorbeugemaßnahmen gehören daher zu den Pflichten eines Tierhalters und sind gesetzlich verankert (§ 3 Tiergesundheitsgesetz). Detaillierte Vorbeugemaßnahmen finden sich in nachfolgenden Dokumenten:
- Leitfaden Biosicherheit in Rinderhaltungen
- Merkblatt Rinder: Biosicherheitsmaßnahmen in rinderhaltenden Betrieben
- Merkblatt Schweine: Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben
- Merkblatt Geflügel: Biosicherheitsmaßnahmen in geflügelhaltenden Betrieben
- Merkblatt Handel: Biosicherheitsmaßnahmen